Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Gültigkeit und Gegenstand der Vereinbarung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge in den Bereichen Fotoreportage,
Layout und Gestaltung von Fotobüchern, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Fotografien im Sinne der AGB sind sämtliche Werke, die der Auftragnehmer geschaffen hat, gleich in welcher technischen Form sie vorliegen
(z.B. Abzug, elektronische oder sonstige Bildträger).
Alle durch den Auftragnehmer berechneten Honorare und sonstigen Entgelte sind zu entrichten: 30 Prozent Terminreservierungsgebühr (bis spätestens 28 Tage vor der Veranstaltung), 70 Prozent sofort nach Übergabe der entstandenen Werke.
Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber: Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und mir ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber.

§2 Urheber
Als Urheber ist der Auftragnehmer alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Er überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen oder Bearbeitungen des Bildes (z.B. durch Montage oder elektronische Bearbeitung). Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Bei der Verwendung der Werke hat der Auftragnehmer Anspruch, als Urheber benannt zu werden.

§3 Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind nur bei grobfahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Fehler bei der Weiterverarbeitung elektronischer Medien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Fotografien und elektronische Medien sind per Einschreiben oder Kurier zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der Auftraggeber.

§3.1 Ergänzende Sonderbestimmungen, geltend für Aufträge, neue Bildwerke zu schaffen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann dieser, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf, ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorars berechnen. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen des abzüglich der Terminreservierungsgebühr vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht diesem das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Ausführung des Auftrages gegebenenfalls erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen.
Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt dieser nicht. Gehen Fotografien im Gefahrenbereich des Auftragnehmers trotz größter Sorgfalt unter, ohne dass dieser dies zu vertreten hat, so berührt dies den Honoraranspruch nicht. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, das der Auftraggeber zu vertreten hat. Motivgestaltung kann nur dann Gegenstand von Mängelrügen sein, wenn ein detailliertes Briefing oder Layout in schriftlicher Form vorhanden war; ist dies nicht der Fall, ist die Frage der Motivgestaltung frei.

§4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Braunschweig. Für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Braunschweig, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.

§5 Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen (Salvatorische Klausel)
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsvereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Entsprechendes gilt für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand 02/2016